Informationen

AGB:

Training
Unser Leistungsangebot umfasst Privat-Einzelstunden, Partnerstunden, Gruppentraining, Vereins- und Mannschaftstraining, Schulsport, Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 3 und max. 8 Teilnehmern durchgeführt. Größere Gruppen wer­den nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulsport, Betriebssport und Cardio-Tennistraining oder nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Gültig sind immer, die Gesamtpreise der jeweiligen Saison (Sommer/Winter)  für die entsprechenden anfallenden Trainingsleistungen der Tennisschule. Gruppentraining geschieht in der Regel mit 4 Teilnehmern, kommt die Teilnehmerzahl nicht zustande gilt die Gebühr für die jeweils entstandene Teilnehmerzahl. Im jeweiligen Preis sind enthalten, die Honorare,  die Ballkosten, Testschläger zum Training und der Einsatz moderner Hilfsmittel zum Training sowie für die Wintersaison die anfallenden Platzgebühren.  
Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sor­ge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
 
Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anwei­sungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts. 
Ausgefallene Stunden
Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Trainingsstunden die durch die Tennisschule abgesagt werden, werden nachgeholt. Nicht nachgeholt werden Stunden, die durch den Teilnehmer im Gruppentraining selbst versäumt werden, einzelne Absagen können nicht berücksichtigt werden. Abgesagte bzw.  ausgefallene Stunden wegen Regens oder Unbespielbarkeit des Platzes werden nachgespielt. Sofern dies trotz bester Bemühungen innerhalb von 6 Monaten nicht möglich ist, entfällt unsere Leistungsverpflichtung. In diesem Fall entfällt auch unser Anspruch auf das auf die Stunde entfallende Trainingsentgelt. Sollte durch höhere Gewalt wie Katastrophen oder durch behördliche Anordnungen ( Corona oder andere Epidemien) Stunden ausfallen, werden bezahlte Trainingsgebühren nicht zurück erstattet ( kein Verschulden der Tennisschule).
Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Training/Unterricht geschieht auf eigene Gefahr. Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt
unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
 
Veröffentlichung Bilder

Alle auf dieser Webseite gezeigten Fotos unterliegen dem Urheberrecht. Jede Verwendung der Fotos ohne Erlaubnis – egal in welcher Form – ist nicht gestattet und wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zivil- und strafrechtlich verfolgt. Nutzungsentgelte werden auch nachträglich fällig und eingefordert.

Gegen eine rein private Verwendung oder Verlinkung spricht nichts sofern formlos eine Einwilligung beim Vorstand eingeholt wurde.

Die Bildrechte der gezeigten Fotos liegen vor. Bei Veranstaltungen des Vereins (keine privaten) wird von dieser Zustimmung stillschweigend ausgegangen.

Sollte ein Foto, auch bei vorliegenden Bildrechten, nicht auf diese Seite gehören, werden wir diesem Wunsch sofort entsprechen und das Bild umgehend entfernen oder die Person unkenntlich machen. Hierzu genügt ein einfacher formloser Hinweis.
Inkasso
Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit dem Datum der Rechnungsstellung (innerhalb von 8 Werktagen) durch die Tennisschule fällig. Bei Trainingsblöcken spätestens nach der zweiten abgehaltenen Trainingsstunde (Sommersaisontraining 12er, 14er oder 24er Block). 
Im Verzugsfall ist unsere Forderung mit 5 % Zinsen p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen. Teilzahlungen der Trainingsbeiträge sind vorher mit der Tennisschule abzuklären 
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, 
Der Widerruf ist zu richten an:    
Tennisschule Klaus Grein , klaus-grein@t-online.de
                                                            
 

Offizieller Sponsor Yonex

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